Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen, falls Sie sich später – etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit – nicht mehr selbst äußern können. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille berücksichtigt wird, und entlasten zugleich Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen.
Verbindliche und beachtliche Patientenverfügung
In Österreich unterscheidet das Patientenverfügungs-Gesetz zwischen zwei Formen:
- Eine verbindliche Patientenverfügung ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bindend. Sie setzt eine umfassende ärztliche Aufklärung voraus und wird anschließend bei einer Notarin oder einem Notar, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, bei der Patientenvertretung oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet. Sie gilt nicht unbegrenzt und muss nach Ablauf der gesetzlichen Frist erneuert werden.
- Eine beachtliche Patientenverfügung erfüllt nicht alle formalen Voraussetzungen, ist aber bei der Ermittlung Ihres Willens zu berücksichtigen.
Unsere Rolle: die ärztliche Aufklärung
In der PVE Wien Nord in Wien Floridsdorf übernehmen wir die ärztliche Aufklärung. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, was einzelne medizinische Maßnahmen bedeuten – etwa künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder künstliche Ernährung – und welche Folgen eine Ablehnung haben kann. Die Aufklärung und Ihre Einsichts- und Urteilsfähigkeit bestätigen wir schriftlich. Mit dieser Bestätigung können Sie anschließend die rechtliche Errichtung vornehmen.
Mit Ärztinnen und Ärzten mit Schwerpunkt Geriatrie und Palliativmedizin im Team nehmen wir uns für diese sehr persönlichen Fragen bewusst Zeit. Bei organisatorischen Fragen, etwa zu Beratungsstellen, unterstützt Sie auch unsere Sozialarbeit. Die ärztliche Aufklärung zur Patientenverfügung ist eine Privatleistung; einen Termin vereinbaren Sie über unsere Online-Terminvereinbarung.
Unser Angebot im Detail
Ärztliche Aufklärung
Ausführliches Gespräch über medizinische Maßnahmen und die möglichen Folgen ihrer Ablehnung.
Schriftliche Bestätigung
Wir dokumentieren die Aufklärung und Ihre Einsichts- und Urteilsfähigkeit als Grundlage für die Errichtung.
Rechtliche Errichtung
Die verbindliche Patientenverfügung errichten Sie anschließend bei Notariat, Rechtsanwaltskanzlei, Patientenvertretung oder Erwachsenenschutzverein.
Erneuerung
Eine verbindliche Patientenverfügung muss nach Ablauf der gesetzlichen Frist erneuert werden – auch dabei unterstützen wir Sie mit der ärztlichen Aufklärung.
